Allgemeine Geschäftsbedingungen 2023 Poelmann van den Broek N.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2023 Poelmann van den Broek N.V.

Artikel 1 Definitionen:

  1. Gesellschaft: die Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht Poelmann van den Broek N.V. mit Sitz in Nijmegen.
  2. Klient: der Vertragspartner, mit dem die Gesellschaft einen Auftragsvertrag in Bezug auf juristische Dienstleistungen geschlossen hat.
  3. Honorar: die finanzielle Vergütung, die der Klient der Gesellschaft für Tätigkeiten, die sich aus einer Beauftragung mit juristischen Dienstleistungen ergeben, zu zahlen hat. Das Honorar wird auf der Grundlage der von der Gesellschaft festgesetzten Honorarsätze
    ermittelt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Honorar versteht sich ausschließlich Auslagen.
  4. Auslagen: sämtliche Kosten, mit Ausnahme der Kanzleikosten, die der Gesellschaft bei der Durchführung des ihr erteilten Auftrags entstehen

Artikel 2 Auftragsvertrag:

  1.  Jeder Vertrag zur Beauftragung mit juristischen Dienstleistungen wird ausschließlich von der Gesellschaft akzeptiert und durchgeführt und nicht von einem ihrer Aktionäre oder demjenigen, der für die Gesellschaft tätig ist, so dass die Anwendbarkeit von Artikel 7:404 BW (Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande) und von Artikel 7:407 Absatz 2 BW ausdrücklich ausgeschlossen wird.
  2. Beim Abschluss des Auftragsvertrags kann die Gesellschaft nur von Anwälten, die mit der Kanzlei der Gesellschaft verbunden sind, vertreten werden.
  3. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen entscheidet die Gesellschaft, welcher Anwalt bzw. welche Anwälte den erteilten Auftrag ausführt bzw. ausführen.
  4. Gemäß den geltenden Vorschriften ist die Gesellschaft unter anderem verpflichtet, die Identität des Klienten festzustellen und zu prüfen, ob ungewöhnliche Transaktionen vorliegen. Das Unternehmen ist verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen den zuständigen Behörden zu melden, ohne der Klient darüber zu informieren. Der Klient ist verpflichtet, dem Unternehmen alle zur Identifizierung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Artikel 3 Honorarstellung und Zahlung:

  1. Das Honorar wird nach Zeitaufwand und Art der Tätigkeiten spezifiziert und dem Klienten mit den Auslagen und der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die durchgeführten Tätigkeiten werden in Einheiten von 6 Minuten ausgedrückt. Nach Möglichkeit werden Honorarrechnungen monatlich ausgestellt.
  2. Die Gesellschaft kann die Höhe der Honorarsätze, anhand derer das Honorar festgesetztwird, zwischenzeitlich anpassen. In dem Fall werden die neuen Honorarsätze von diesem Zeitpunkt an auch in laufenden Angelegenheiten in Rechnung gestellt.
  3. Die bei der Gesellschaft tätigen Anwälte sind nicht beim niederländischen Rat für juristischen Beistand (Raad voor de Rechtsbijstand (www.rvr.org)) registriert und erbringen keine Dienstleistungen auf der Grundlage des staatlich bezuschussten juristischen Beistands (Pflichtanwalt/-verteidiger), auch dann nicht, wenn ein Klient Anspruch darauf hat.
  4. Die Gesellschaft kann die Zahlung eines Vorschusses für das Honorar und die Auslagen verlangen. Der Klient hat gegebenenfalls vor Beginn eines Verfahrens Gerichtsgebühren zu entrichten.
  5. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen haben Honorarzahlungen, ohne Aussetzung oder Aufrechnung, innerhalb einer Frist von 14 Tagen in der Weise zu erfolgen, die unten auf der Rechnung angegeben wird. Bleibt die Zahlung innerhalb der hierfür geltenden Frist aus, ist der Klient in Verzug und schuldet er die gesetzlichen Verzugszinsen und außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 10 % des offenstehenden Rechnungsbetrags (inklusive MwSt.). In diesem Fall ist die Gesellschaft außerdem berechtigt, die Durchführung des Auftrags auszusetzen bzw. zu beenden. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die infolge dieser Aussetzung oder Beendigung der
    Tätigkeiten entstehen.
  6. Wenn die Gesellschaft ihre Forderung in einem Gerichtsverfahren (Schiedsgericht und bindende Schlichtung eingeschlossen) anhängig gemacht hat und diesbezüglich ganz oder teilweise zu ihren Gunsten entschieden wurde, ist der Klient verpflichtet, der Gesellschaft die mit diesem Verfahren verbundenen tatsächlichen Kosten zu vergüten. Dazu gehören die Kosten für Rechtsanwälte, Prozessbevollmächtigte und Gerichtsgebühren sowie das Schiedsrichtern oder Schiedsgutachtern zustehende Honorar, auch wenn diese eine eventuelle Prozesskostenvergütung kraft Artikels 237 und folgenden der niederländischen Zivilprozessordnung übersteigen.

 Artikel 4 Haftung:

  1.  Die Haftung der Gesellschaft, ihre Aktionäre, oder diejenigen, die für die Gesellschaft tätig sind, ist auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall aufgrund der von der Gesellschaft abgeschlossenen Haftpflichtversicherung/en gezahlt wird, zuzüglich des
    Betrages der Selbstbeteiligung, den die Gesellschaft gemäß der entsprechenden Versicherungspolice zu zahlen hat. Erfolgt aus einem beliebigen Grund keine Zahlung aufgrund der genannten Versicherung, ist jegliche Haftung auf das Doppelte des Honorarbetrages beschränkt, der in den 12 Monaten vor dem Ereignis, das die Haftung verursacht, in der betreffenden Sache in Rechnung gestellt wurde; dabei gilt ein Höchstbetrag von EUR 100.000,00 (in Worten: hunderttausend Euro).
  2. Die im vorigen Absatz beschriebenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit eines Anwalts bzw. der Anwälte.
  3. Das Unternehmen kann im Namen des Kunden Dritte zu den von diesen festgelegten Bedingungen beauftragen. Das Unternehmen ist es auch gestattet, Geräte, Software, Dateien, Register oder andere Gegenstände für die Erfüllung des geschlossenen Vertrags
    zu verwenden. In dieser Hinsicht wird das Unternehmen zu jeder Zeit die gebotene Sorgfalt walten lassen. Das Unternehmen haftet nicht für etwaige Unzulänglichkeiten und/oder unrechtmäßige Handlungen dieser Dritten oder für das nicht ordnungsgemäße Funktionieren der vom Unternehmen verwendeten Geräte, Software, Dateien, Register oder sonstigen Gegenstände aufgrund von (unter anderem, aber nicht ausschließlich) Computerviren. Das Unternehmen haftet nicht für (in)direkte Schäden oder Verluste, die
    sich aus deren Nutzung ergeben.

 Artikel 5 Sonstiges:

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Aufträge, die der Gesellschaft erteilt werden, und auf etwaige Ergänzungs- und/oder Anschlussaufträge des Klienten Anwendung.
  2. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen. Jede Änderung wird mit ihrer Veröffentlichung auf der Website der Gesellschaft wirksam: www.pvdb.nl/algemene-voorwaarden.
  3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Niederländisch, Englisch und Deutsch aufgesetzt und bereitgestellt. Bei Unterschieden in Bezug auf Inhalt oder Absicht ist der niederländische Text ausschlaggebend und bindend.
  4. Bei der Gesellschaft besteht eine Beschwerderegelung. Der Klient kann sich auf diese Regelung berufen, indem er die schriftliche Mitteilung über die Beschwerde an das Sekretariat des Beschwerdebeauftragten schickt. Die vollständige Beschwerderegelung kann der Klient auf Wunsch beim Sekretariat des Beschwerdebeauftragten erhalten.
  5. Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Klienten unterliegt dem Recht der Niederlande. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus einem solchen Rechtsverhältnis ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Arnhem beigelegt.
  6. Sämtliche Ansprüche gegenüber der Gesellschaft verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem der Klient sie zur Kenntnis genommen hat oder nach billigem Ermessen zur Kenntnis hätte nehmen können, beim zuständigen Gericht anhängig gemacht wurden.
  7. Nicht nur die Gesellschaft, sondern auch alle (juristischen) Personen – die bei der Durchführung eines Auftrags eines Klienten hinzugezogen werden, oder die in irgendeiner Weise mit der Gesellschaft verbunden sind oder verbunden waren, können sich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.